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Heringen entdeckt die Werra neu

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HESSISCHE AKADEMIE DER PLANUNG UND FORSCHUNG IM LÄNDLICHEN RAUM

Brandschutz gewährleisten und Ehrenamt stärken

bi kolumne01 kommunalwald 1294

 

Beinahe 70.000 aktive ehrenamtliche Feuerwehrkräfte sorgen in den knapp 2.500 freiwilligen Orts- und Stadtteilfeuerwehren mit großem Einsatz und Engagement für die Sicherstellung des Brandschutzes in Hessen. Alle Feuerwehrkräfte, egal ob hauptamtlich oder ehrenamtlich, sind unverzichtbarer Bestandteil für den Brandschutz in den Kommunen.

Gesetzliche Hilfsfrist

Bei einer Vergleichenden Prüfung kleinerer Gemeinden haben wir untersucht, ob deren Feuerwehren die gesetzliche Hilfsfrist in Hessen von zehn Minuten gewährleisten konnten. So konnten beispielsweise die Feuerwehren Amöneburg, Helsa und Ranstadt in allen geprüften Jahren die Hilfsfrist zu mindestens 85 Prozent einhalten. Insgesamt war aber bei der Mehrzahl der Feuerwehren die Alarmbereitschaft nicht zu allen Zeiten gegeben. Eine Gemeinde hatte gar keinen Überblick über Daten, die eine Überprüfung der Einhaltung der Hilfsfrist zuließen (siehe nachfolgende Abbildung).

bi kolumne02 fruewarnsignale 1434 Abbildung: Einhaltung der Hilfsfrist 2016 bis 2020

Handlungsbedarfe

Die stete Gewährleistung der Hilfsfrist ist vor allem von der Zahl der aktiven ehrenamtlichen Einsatzkräfte abhängig. Demografiebedingt ist vielerorts künftig mit einer abnehmenden Anzahl an Einsatzkräften zu rechnen. Bei den geprüften 18 Kommunen zeigte sich insgesamt, dass die Übernahmequoten aus den Jugendfeuerwehren zu gering sind. Nur fünf der achtzehn geprüften Kommunen werden voraussichtlich bis zum Jahr 2025 in der Lage sein, die aus Altersgründen ausscheidenden Einsatzkräfte durch Nachwuchs aus der Jugendfeuerwehr zu ersetzen. Bei den anderen 13 Kommunen ist dies nach aktuellem Stand nicht möglich.

Handlungsoptionen

Wie unter einem Brennglas wird sichtbar: Städte und Gemeinden stehen vor der Herausforderung, die Zahl der aktiven Einsatzkräfte zu erhöhen oder zumindest auf dem aktuellen Niveau zu halten. Zu den hierfür geeigneten Maßnahmen können je nach örtlichen Gegebenheiten zählen:

  • Interkommunale und intrakommunale Zusammenarbeit
  • Gemeinsame Alarmierung der Ortsteilfeuerwehren
  • Ausbau und Förderung der Kinder- und Jugendfeuerwehren
  • Gewinnung zusätzlicher Einsatzkräfte etwa durch die Förderung des Ehrenamts und Werbemaßnahmen

Lesen Sie mehr zum Thema “Einsatzbereitschaft der Freiwilligen Feuerwehr” im Kommunalbericht 2022, Hessischer Landtag, Drucksache 20/9410 vom 25. November 2022, S. 163 ff. Der vollständige Bericht ist kostenfrei unter rechnungshof.hessen.de abrufbar.

Informationen

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Dr. Ulrich Keilmann ist seit 2013 Leiter der Abteilung überörtliche Prüfung kommunaler Körperschaften beim Präsidenten des Hessischen Rechnungshofs. Er ist Autor von weit über 100 Publikationen zum Haushaltsrecht auf Bundes-, Landes- und Kommunaler-Ebene und seit 2002 Lehrbeauftragter an der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften in Speyer sowie zeitweise an der Universität Mainz.