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Zurück zum Fluss
Heringen entdeckt die Werra neu

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Renaturierung
Hochmoor Breungeshainer Heide
Naturschutzgroßprojekt Vogelsberg

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Hausärztepraxis
Nieder-Gemünden

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Hofschlachthaus
Sonnenhof Hampel
Schotten

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Rotes Höhenvieh
Martinshof
Lauterbach-Reuters

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HESSISCHE AKADEMIE DER PLANUNG UND FORSCHUNG IM LÄNDLICHEN RAUM

 

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Die demografische Entwicklung hat Auswirkungen auf die Kommunalfinanzen. In zwei Vergleichenden Prüfungen – veröffentlicht im Kommunalbericht 2021 – hat die Überörtliche Prüfung die Effekte des demografischen Wandels auf insgesamt 36 Städte und Gemeinden untersucht. Drei Fragestellungen lagen im Fokus:

  1. Welchen demografischen Veränderungen sind die Vergleichskommunen ausgesetzt?
  2. Wie gehen sie mit den Herausforderungen des demografischen Wandels um?
  3. Welche Auswirkungen auf die Haushaltslage und Wirtschaftlichkeit des kommunalen Handelns sind festzustellen?

Der demografische Wandel wird die Bevölkerungsstruktur insgesamt spürbar verändern, wenn sie etwa weniger, älter und vielfältiger wird. Die voraussichtliche Entwicklung wird indes von Kommune zu Kommune heterogen sein. Deswegen haben wir die konkreten demografischen Veränderungen exemplarisch unter anderem an der Entwicklung der Grundversorgung abgebildet.

bi kolumne02 fruewarnsignale 1434

Parallel haben wir die Entwicklung:

  • im Einzelhandel (Supermarkt, Tankstelle, Bank, Post),
  • der ärztlichen, medizinischen und pflegerischen Versorgung (Hausärzte, Fachärzte, Krankenhäuser, Apotheken, Pflegeeinrichtungen) sowie
  • der Breitbandanbindung untersucht.

Die Kommunen gehen unterschiedlich mit den Herausforderungen um. Zudem ist uns allen klar: Städte und Gemeinden können demografische Veränderungen in nennenswertem Umfang langfristig nur schwer oder gar nicht selbst beeinflussen. Allerdings gibt es eindrucksvolle Positivbeispiele, in denen Kommunen durch eigene Maßnahmen auf die absehbaren Folgen reagieren. Beispielsweise waren das ein Entwicklungskonzept der Universität Gießen für die Gemeinde Limeshain, die Immobilienvermarktung in Wanfried, ein Gründerzentrum in Mengerskirchen, die Zukunftswerkstatt Diemelstadt 2030, das Integrierte Kommunale Entwicklungskonzept (IKEK) in Jossgrund, die Stärkung des Einzelhandels in Melsungen und ein Interkommunales GesundheitsVersorgungsZentrum in Sontra.

Die Auswirkungen auf den jeweiligen Haushalt liegen auf der Hand. Um diesbezüglich die Kommunalpolitik noch besser zu sensibilisieren, sollte der Vorbericht zum Haushaltsplan genutzt werden. Er ist ein bislang unterschätztes Instrument zur Haushaltssteuerung. In ihm können und sollen zumindest nach hessischem Kommunalhaushaltsrecht u.a. Angaben zur absehbaren demografischen Entwicklung gemacht werden. Ein guter Vorbericht beschränkt die Sicht folglich nicht auf die Vergangenheit. Vielmehr sind auf Basis von Vorausberechnungen der künftigen demografischen Entwicklung deren Folgewirkungen auf künftige Haushalte nebst möglichen Reaktionsmustern zu skizzieren.

Summa Summarum sollte die Bevölkerungsvorberechnung für die Kommunen ein (Früh-)Warnsignal sein, das politisches Handeln für die Zukunft mitbestimmt. Dies betrifft insbesondere die Handlungsfelder, in denen Maßnahmen der Verwaltung unmittelbare Wirkung entfalten können (z.B. Planungen für den Ausbau, Umbau oder Rückbau von Kindertagesstätten oder Anreize für die Ansiedlung von Ärzten). Einige Handlungsfelder entziehen sich einer unmittelbaren Steuerung durch die Kommune (wie die Einzelhandelsversorgung). Für sie eignet sich die konzeptionelle Entwicklung aufeinander abgestimmter Maßnahmenbündel in Form von „Integrierten Stadtentwicklungskonzepten“. Auch dafür haben wir wie beschrieben gute und positive Beispiele gefunden.

Lesen Sie mehr zum Thema “Demografischer Wandel” im Kommunalbericht 2021, Hessischer Landtag, Drucksache 20/6484 vom 19. November 2021, S. 28 ff., S. 87 ff. und S. 144 ff. Der vollständige Bericht ist kostenfrei unter rechnungshof.hessen.de abrufbar.

Informationen

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Dr. Ulrich Keilmann ist seit 2013 Leiter der Abteilung überörtliche Prüfung kommunaler Körperschaften beim Präsidenten des Hessischen Rechnungshofs. Er ist Autor von weit über 100 Publikationen zum Haushaltsrecht auf Bundes-, Landes- und Kommunaler-Ebene und seit 2002 Lehrbeauftragter an der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften in Speyer sowie zeitweise an der Universität Mainz.